Für den Vertrag und somit für die Lieferung ist stets unsere Auftragsbestätigung maßgeblich in Verbindung mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn der Besteller etwas anderes vorschreibt.

Für nicht bestätigte Aufträge (z.B. Sofortlieferungen ab Lager) gilt unsere Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Bedingungen.
Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.

Eine Erhöhung unserer Kosten (Lohnerhöhungen, Materialverteuerungen) berechtigen uns auch für bereits erteilte Aufträge zu entsprechenden Preisabgleichungen am Liefertage. Für spätere Aufträge sind unsere Preise völlig freibleibend.

Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Kisten werden bei frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand zu 2/3 wieder gutgeschrieben. Jede Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Auf Wunsch decken wir das Transportrisiko gegen Berechnung entsprechender Gebühren.

Beanstandungen sind spätestens 14 Tage nach Zustellung der Ware anzubringen, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Unsere Lieferfrist ist erfüllt, wenn die Ware der Bahn, Post, Spedition etc. übergeben wurde.
Als Lieferfrist gilt die Frist zwischen Klarstellung des Auftrags und Tag der Auslieferung.

In Fällen unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, verspätetes Eintreffen von Rohmaterial usw. sind wir berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern. Eine Über- oder Unterlieferung von 10% der bestellten Menge ist möglich.
Teillieferungen sind zulässig und fristgerecht zahlbar.

Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.

Aufträge im Wert von unter € 25,-- werden nur gegen sofortige Kasse (Nachnahme) ausgeführt. Zahlung durch Wechsel bedarf vorheriger Vereinbarung. Als Barzahlung gilt diese Zahlungsweise nicht. Alle Spesen aus dieser Zahlungsart gehen zu Lasten des Käufers.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des jeweiligen gültigen Banksatzes berechnet. Bekanntwerdende finanzielle Verschlechterung des Käufers berechtigt uns zur sofortigen Abänderung der Zahlungsbedingungen, auch für bereits gelieferte Ware. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen irgendwelcher Art sind nicht statthaft.

Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Zahlungen sind nur an uns zu leisten.

Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung. Sie darf weder gepfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf an Dritte, der nicht unter dem Einkaufspreis liegen darf, werden die Entgelte oder Forderungen unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung der Ware.

Andere Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung: 79297 Winden
Gerichtsstand: 79183 Waldkirch